Weitere Entscheidung unten: AG Frankfurt/Main, 01.06.1989

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   OLG Hamm, 06.02.1990 - 20 W 65/89   

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OLG Hamm, 06.02.1990 - 20 W 65/89 (https://dejure.org/1990,8413)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.02.1990 - 20 W 65/89 (https://dejure.org/1990,8413)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Februar 1990 - 20 W 65/89 (https://dejure.org/1990,8413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 1025
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 28.01.1969 - 12 W 510/69
    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.1990 - 20 W 65/89
    Bei einem sofortigen Anerkenntnis der Klageforderung ist es dem erkennenden Gericht verwehrt, deren materielle Begründetheit zu überprüfen (i. A. an OLG München NJW 69, 1815; OLG Schleswig JurBüro 82, 1570).
  • OLG Bremen, 29.05.2018 - 1 W 11/18

    Kostenentscheidung bei Anerkenntnis

    bb) Andere Oberlandesgerichte vertreten demgegenüber die Auffassung, dass es auf die materielle Rechtslage (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.01.1982 - 9 W 72/80, JurBüro 1982, 1570; OLG Hamm, Beschluss vom 06.02.1990 - 20 W 65/89, juris Rn. 4, VersR 1990, 1025; Beschluss vom 23.01.2003 - 27 W 41/02, juris Rn. 3, OLGR Hamm 2003, 232; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.04.2014 - 4 W 16/14, juris Rn. 5, NJW-RR 2015, 25; Zöller-Herget, 32. Aufl., § 93 ZPO Rn. 3) und auch auf die Schlüssigkeit der Klage nicht ankomme (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24.08.1999 - 12 U 53/99, juris Rn. 4, OLGR Stuttgart 1999, 414. Thomas/Putzo-Hüßtege, 39. Aufl., § 93 ZPO Rn. 5), zumindest dann, wenn der Beklagte ungeachtet einer etwaigen Unschlüssigkeit der Klage anerkennt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.05.2007 - 6 W 35/07, juris Rn. 25; Musielak-Voit/Flockenhaus, 15. Aufl., § 93 ZPO Rn. 27; Stein/Jonas-Bork, 22. Aufl., § 93 ZPO Rn. 10 a.E.).

    Allerdings vermag das Argument der Gegenauffassung, dass das Anerkenntnis den Anspruch auch mit Blick auf die Kosten einer jeden gerichtlichen Prüfung entzöge (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.02.1990 - 20 W 65/89, juris Rn. 4, VersR 1990, 1025; OLG Schleswig, Beschl. v. 08.01.1982 - 9 W 72/80, JurBüro 1982, 1570), ebenfalls nicht zu überzeugen, denn eine solche strikte Folge ordnet das Gesetz in § 307 Satz 1 ZPO nur für die Sachentscheidung an (kritisch auch BeckOK ZPO/Jaspersen, 28. Edition, § 93 Rn. 37; Looff, JurBüro 2008, 65 [66]).

  • OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 6 W 35/07

    Stufenklage; Kostenentscheidung: Bedeutung der Schlüssigkeit einer Klage für die

    Für den Fall, dass ein Beklagter, der vorgerichtlich vergeblich zur Leistung aufgefordert worden war, eine Klage anerkennt, obwohl sich am Klägervortrag nichts entscheidungserhebliches geändert hat, ist es aus Sicht des Senats für die Beurteilung des Vorliegens der Klageveranlassung unerheblich, ob die Klage schlüssig war (so auch OLG Düsseldorf 5. ZS MDR 1999, 1349; OLG Hamburg WRP 1996, 442; OLG Hamm 20. ZS JurBüro 1990, 915 und 27. ZS OLGR 2003, 2003, 232; OLG München NJW 1969, 1815; OLG Schleswig JurBüro 1982, 1569; OLG Stuttgart 2. ZS WRP 1987, 406; Hüßtege aaO Rdnr. 5; Herget aaO Rdnr. 6 Stichwort "unschlüssige Klage"; Wolst aaO Rdnr. 27 Stichwort "unschlüssige Klage").
  • BVerwG, 16.06.1992 - 1 D 11.91

    Beamter des höheren Dienstes der Deutschen Bundesbahn; Vorwurf der

    Ebensowenig vermag ein Anerkenntnisurteil die Bindungsmöglichkeit nach § 18 Abs. 2 BDO auszulösen, denn es ergeht ohne jede Sachprüfung des Gerichts (OLG Hamm, Beschluß vom 6. Februar 1990 - 20 W 65/89 -, VersR 1990, 1025 m.w.N.) und in der Regel ohne tatsächliche Feststellungen infolge Verzichts auf Tatbestand und Entscheidungsgründe (§ 313 b Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • OLG Hamm, 29.12.2005 - 2 WF 426/05

    Zur Gewährung von Prozesskostenhilfe

    (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1999, 1349; OLG Hamm, - 20. ZS - JurBüro 1990, 915; OLG Schleswig, JurBüro 1982, 1570, Zöller-Herget, § 93 Rz 6 "unschlüssige Klage").
  • OLG Düsseldorf, 24.08.1995 - 7 W 60/95

    Aufforderung des Vorerben zur Abgabe der Einwilligungserklärung nach § 2120 BGB -

    Ein Beklagter hat dann Anlaß zur Klageerhebung gegeben, wenn er sich vor Prozeßbeginn ohne Rücksicht auf Verschulden und materielle Rechtslage gegenüber dem Kläger so verhalten hat, daß dieser annehmen mußte, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (vgl. BGH, NJW 1979, 2041; OLG Düsseldorf, Familienrechtszeitung 1982, 1117; OLG Hamm, Versicherungsrecht 1990, 1025).
  • OLG Zweibrücken, 08.06.2006 - 4 U 124/04

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis: Anforderungen an ein sofortiges

    Zwar musste der Beklagte den in der mündlichen Verhandlung beschränkten Anspruch nicht schon vorher anerkennen, um die Kostenfolge des § 93 ZPO auszulösen, weil der Beklagte erst dann anerkennen braucht, wenn die Klage zulässig und schlüssig geworden ist (OLG Naumburg FamRZ 2003, 1576; NJW-RR 1997, 699; OLG Düsseldorf MDR 1999, 1349; OLG Hamm, JurBüro 1990, 915; Pfälz.
  • OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 275/05

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis: Sofortiges Anerkenntnis nach einer zunächst

    In der Rechtsprechung wird zwar die Auffassung vertreten, dass nach einem Anerkenntnis des Beklagten eine Prüfung der Schlüssigkeit nicht mehr in Frage komme, weil die anerkennende Partei sich mit ihrem Anerkenntnis dem Klageanspruch als einem zu Recht bestehenden Anspruch "unterworfen" habe (so Z. B. OLG Hamm JurBüro 1990, 915).
  • OLG Jena, 13.10.2005 - 4 W 565/05

    Sofortiges Anerkenntnis nach erst im Prozess schlüssig gewordener Klageforderung

    Nach einer Meinung wird nach einem Anerkenntnis die Begründetheit des Klagebegehrens der Prüfung durch das Gericht entzogen (OLG München, NJW 1969, 1815; OLG Schleswig, JurBüro 1982, 1570; OLG Hamm, JurBüro 1990, 915; OLG Düsseldorf, MDR 1999, 1349).
  • LG Berlin, 22.09.2015 - 67 T 67/15

    Wohnraummiete: Voraussetzungen einer Modernisierungsankündigung;

    Das Beschwerdegericht folgt auch nicht der Auffassung, wonach ein Beklagter, der eine Klageforderung einer unschlüssigen Klage anerkannt hat, die Verfahrenskosten auch dann zu tragen habe, wenn er vorprozessual der nicht begründeten, im Prozess aber anerkannten Forderung widersprochen hat, weil er damit auch Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hätte (OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.05.2007 - 6 W 35/07, juris Rn. 25; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.04.1999 - 5 W 10/99, juris OS; basierend auf der Prämisse, dass bei einem Anerkenntnis eine Begründetheitsprüfung zu unterbleiben hat: OLG Hamm, Beschluss vom 06.02.1990 - 20 W 65/89, juris Rn. 4; OLG Schleswig, Beschluss vom 08.01.1982 - 9 W 72/80, juris LS 2).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.1994 - 7 W 60/94

    Voraussetzungen des § 1934d BGB - Pflichten des nichtehelichen Kindes

    Ein Beklagter hat dann Anlaß zur Klageerhebung gegeben, wenn sein Verhalten vor Prozeßbeginn ohne Rücksicht auf Verschulden und materielle Rechtslage gegenüber dem Kläger so war, daß dieser annehmen mußte, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (vgl. BGH, NJW 1979, 2041; OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 1117 ; OLG Hamm, VersR 1990, 1025).
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Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 01.06.1989 - 3 C 5375/88   

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https://dejure.org/1989,17896
AG Frankfurt/Main, 01.06.1989 - 3 C 5375/88 (https://dejure.org/1989,17896)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.06.1989 - 3 C 5375/88 (https://dejure.org/1989,17896)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. Juni 1989 - 3 C 5375/88 (https://dejure.org/1989,17896)
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  • VersR 1990, 1025
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